Hessische Polizeianwärter unter Extremismusverdacht

DPA

In der hessischen Polizei ist offenbar ein weiterer Fall rechtsextremer Umtriebe bekannt geworden.

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Samstag berichtete, stehen derzeit mehrere Polizeianwärter unter Verdacht, während ihrer Ausbildung über eine WhatsApp-Gruppe Bilder herumgeschickt zu haben, die mindestens menschenverachtend sind, zu großen Teilen aber vor allem rassistisch und antisemitisch. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt habe dem Vernehmen nach die Ermittlungen übernommen.

Laut "FAZ" teilte die hessische Polizeiakademie daraufhin mindestens sechs der betroffenen Anwärter bereits im Juli mit, dass sie nach ihrer Ausbildung nicht weiter in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen würden.

Betroffen von den Vorwürfen war ursprünglich fast eine gesamte Studiengruppe in Mühlheim, wie die "FAZ" berichtete. Unter Verdacht habe zunächst ein Anwärter gestanden, der als Hauptbeschuldigter gelte und von dessen Handy aus die Bilder vorrangig an die gesamte Gruppe verschickt worden seien. Bei der Auswertung seines Mobiltelefons sei dann das ganze Ausmaß zutage getreten.

Einige der Anwärter fühlen sich dem Bericht zufolge zu Unrecht beschuldigt, weil sie die Bilder "nur empfangen", aber sofort gelöscht hätten. Diese gingen nun mit einem Anwalt gegen die Entscheidung der hessischen Polizeiakademie vor. Andere behaupteten, sie hätten "nicht wahrgenommen, dass es sich um rechtsextreme Bilddateien" handele.

Vorgeworfen wird den Anwärtern nicht nur, sich an dem Austausch beteiligt zu haben, sondern im Fall jener, die die Daten nicht weiter kommentiert oder gleich gelöscht haben, dass sie sich nicht ausreichend distanzierten. Generell werden den Anwärtern charakterliche Mängel vorgehalten, wie die "FAZ" berichtet.

Die Zeitung zitiert aus dem Schreiben der Polizeiakademie an die betreffenden Anwärter, wonach deren Handeln "gravierende Mängel an Pflichtbewusstsein und Unrechtsverständnis" offenbare. Gerade von einem Polizeibeamten werde erwartet, "dass er die Rechtsordnung beachtet, keine Straftaten begeht und Verhaltensweisen unterlässt, die geeignet sind, das Vertrauen in seine ordnungsgemäße Diensterfüllung zu beeinträchtigen".

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