Erster Schuldspruch wegen sexueller Nötigung in Kölner Silvesternacht

DPA

Gut sechs Monate nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht sind erstmals zwei Männer im Zusammenhang mit Sexualdelikten verurteilt worden. Das Kölner Amtsgericht verhängte am Donnerstag wegen sexueller Nötigung eine einjährige Jugendstrafe auf Bewährung gegen einen 21-jährigen Iraker. Ein 26 Jahre alter Algerier erhielt wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung ein Jahr Haft auf Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Iraker Hussein A. in der Silvesternacht am Kölner Dom eine junge Frau gegen deren Willen geküsst und ihr Gesicht abgeleckt hatte. "Wir sehen das als sexuelle Nötigung an", sagte der Richter Gerd Krämer. Den Algerier Hassan T. hielt das Gericht der Beihilfe zur sexuellen Nötigung durch eine Gruppe von 15 bis 20 Tätern für überführt.

In dem Prozess ging es um Übergriffe auf insgesamt zwei Frauen bei den Kölner Silvesterausschreitungen. Die beiden Angeklagten hatten mit den späteren Opfern zunächst am Kölner Dom Fotos gemacht. Anschließend kam die Männergruppe hinzu, aus der heraus das zweite Opfer an den Hintern und in den Schritt gefasst wurde.

Das Verfahren war das zweite wegen eines Sexualdelikts in der Kölner Silvesternacht. In einem ersten Prozess Anfang Mai hatte sich ein Algerier wegen versuchter sexueller Nötigung verantworten müssen. Die Tat konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden, weil das Opfer den Angeklagten im Gerichtssaal nicht wiedererkannte.

In der Silvesternacht hatten überwiegend aus Nordafrika stammende Täter am Kölner Hauptbahnhof und am benachbarten Dom sexuelle Übergriffe auf hunderte Frauen sowie Raubdelikte verübt. Die Taten lösten eine bundesweite Debatte über den Umgang mit straffälligen Flüchtlingen aus. Wegen Diebstahls und Raubs wurden bereits mehrere Täter vom Kölner Amtsgericht verurteilt.

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