Umstrittene französische Reform des Arbeitsrechts endgültig beschlossen

AFP
PARIS
Veröffentlicht 21.07.2016 00:00
Aktualisiert 21.07.2016 18:34
EPA

Die umstrittene Reform des französischen Arbeitsrechts ist beschlossene Sache. Das Gesetz wurde am Donnerstag von der Regierung in dritter und letzter Lesung durch die Nationalversammlung gedrückt - allerdings ohne jede Debatte und Abstimmung im Parlament. Möglich macht dies eine Sonderregel der Verfassung, derer sich die Regierung erneut bediente.

Nach dem französischen Verfassungs-Paragrafen 49-3 kann ein Gesetz ohne jede Befassung der Nationalversammlung beschlossen werden. Voraussetzung ist, dass die Opposition nicht innerhalb von 24 Stunden einen Misstrauensantrag gegen die Regierung stellt. Diese Frist verstrich am Donnerstag ohne einen solchen Antrag.

Die Arbeitsrechtsreform sieht unter anderem vor, die 35-Stunden-Woche und den Kündigungsschutz zu lockern. Die Regierung hatte sie nach fünfmonatigen massiven Protesten der Gewerkschaften mehrfach abgeschwächt.

Auch in den Reihen der regierenden Sozialisten gab es aber weiter deutliche Vorbehalte gegen das Gesetz, sodass im Parlament keine Mehrheit für die Vorlage zustande gekommen wäre. Die Regierung machte deshalb vor allen drei geplanten Lesungen von der Ausnahmeregel der Verfassung Gebrauch.

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