Human Rights Watch: YPG rekrutiert weiterhin Kindersoldaten aus Flüchtlingslagern

Der syrische PKK-Ableger YPG rekrutiert Kinder aus Flüchtlingslagern im Nordosten des Landes unter Verstoß gegen das Völkerrecht. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Bericht von Human Rights Watch hervor.

Tausende Menschen leben heute in syrischen Flüchtlingslagern, die von der Terrororganisation YPG, einem Verbündeten der USA gegen Daesh, gehalten werden.

Die YPG hat laut übereinstimmenden Angaben der Vereinten Nationen, von Human Rights Watch (HRW) und anderer Menschenrechtsgruppen bereits in der Vergangenheit Kindersoldaten eingesetzt und diese Praxis fortgeführt - obwohl sie sich zum Stopp dieses umstrittenen Verfahrens verpflichtet habe.

„Es ist besonders entsetzlich, dass die Gruppe Kinder aus den gefährdeten Familien in Vertriebenenlagern ohne das Wissen ihrer Eltern rekrutiert oder sie ihnen noch nicht mal sagen, wo ihre Kinder sind", sagte Priyanka Motaparthy, stellvertretende HRW-Notfallsdirektorin.

Das internationale Recht verbietet nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen die Rekrutierung von Personen unter 18 Jahren - die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren gilt sogar als Kriegsverbrechen.

HRW sprach mit insgesamt acht Familien in drei Flüchtlingslagern im Nordosten Syriens. Diese erzählten, dass die Terroristen gezielt junge Kinder angeworben hätten. Die jüngste Person, ein Mädchen, soll gerade mal 13 Jahre alt gewesen sein.

„Wir sind arm, also sagten sie meiner Tochter, sie würden ihr Geld und Kleidung geben", so ihre Mutter zu HRW. Obwohl sie ihr Tochter gewarnt hätte, habe die Organisation ihre Tochter entwenden können. Seit einem Monate höre man nichts mehr von dem Mädchen.

Die von den USA unterstützten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), die zahlenmäßig und strukturell von der YPG dominiert werden, haben nach Jahren heftiger Kämpfe gegen Daesh weite Teile Nordsyriens besetzt. Die Bevölkerung in den Krisenregionen wurde durch die Kämpfe vertrieben. Viele leben noch heute in Flüchtlingslagern unter schlechten Bedingungen.

Eine an die YPG angeschlossene politische Verwaltung regiert über einen großen Teil Nordsyriens und agiert dabei unabhängig vom Assad-Regime. Die Verwaltung verfügt über ein autonomes Schul- und Steuersystem.

In diesen Gebieten hat die YPG zudem eine Wehrpflicht für alle Personen über 18 Jahren erzwungen.

Der syrische Flügel der terroristischen PKK habe zwar nicht nachweislich gewaltsam Minderjährige zwangsverpflichtet, sagte HRW gegenüber der Französischen Presseagentur AFP, aber sie habe den Familien verboten, mit ihren Kindern zu kommunizieren – auch der Aufenthaltsort werde geheimgehalten. Dies erschwere konkrete Informationen über Beweggründe und eventuelle Zwangsmaßnahmen.

Sara Kayyali, eine HRW-Funktionärin, die an dem Bericht arbeitete, sagte, dass die Familien aufgrund dessen „sehr verzweifelt" seien.

„Sie hatten kein Ahnung, wo ihre Kinder waren, ob sie am Leben oder tot sind oder an die Front geschickt wurden", sagte Kayyali gegenüber AFP.

Die Eltern von rekrutierten Mädchen seien auch deshalb verzweifelt, weil sie einerseits ihre Töchter wiederhaben möchten, andererseits aber Anfeindungen befürchteten, da die entsprechenden Gemeinden ideologisch von der PKK-Ideologie durchdrungen seien.

„Dies geschieht im Zusammenhang mit zahlreichen willkürlichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (…)", sagte Kayyali. Viele hätten keine andere Wahl, als sich der Terrororganisation zu unterwerfen.

HRW hatte bereits Anfang vergangener Woche berichtet, dass die YPG-Terroristen im Norden die Bewegungsfreiheit von Tausenden in Flüchtlingslagern „rechtswidrig eingeschränkt" hätten.

Im vergangenen Jahr stellten die Vereinten Nationen insgesamt 224 Fälle von rechtswidrigen Kinder-Rekrutierung durch die YPG fest - fast fünfmal so viele wie 2016. Die YPG habe die Kinder in mindestens drei Fällen gewaltsam entführt.

Die PKK wird von der Türkei, den USA und der EU als Terrororganisation eingestuft. Die marxistisch-leninistisch orientierte Organisation führt seit ihrer Gründung im Jahr 1978 einen bewaffneten Kampf gegen befeindete Gruppen und den türkischen Staat. Hauptziel ist eine Abspaltung von der Türkei und die Errichtung einer ideologischen Selbstverwaltung auf türkischem Hoheitsgebiet. Dafür setzt die PKK hauptsächlich terroristische Mittel ein. Ihre internationalen Ableger verfolgen ähnliche Ziele in ihren Ursprungsländern.

Die heute von den "Volkschutzeinheiten" (YPG) in Nordsyrien kontrollierten Gebiete waren 2013 von den Truppen des Assad-Regimes aus taktischen Gründen kampflos zurückgelassen worden. Das sogenannte Autonomiegebiet "Rojava" entstand nicht zuletzt durch die Vertreibung beachtlicher Teile der arabischen und turkmenischen Bevölkerung.

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