Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ordnet wegen Rückstands Samstagsarbeit an

Wegen des weiterhin großen Rückstaus unbearbeiteter Asylanträge fordert das Bundesamt für Migration (Bamf) seine Mitarbeiter laut einem Medienbericht zu "freiwilliger Samstagsarbeit" auf. Verfasst wurde das entsprechende interne Schreiben nach einem Bericht der Wochenzeitung "Die Zeit" von einem Abteilungsleiter der Behörde. Zudem häufen sich dem Blatt zufolge Beschwerden über eine sinkende Qualität von Asylentscheidungen.

Das Bamf war mit gut 430.000 noch anhängigen Verfahren in das laufende Jahr gestartet. Eigentlich sollte nach den internen Vorgaben der Behörde der Rückstau bis Ende Mai weitgehend abgearbeitet werden. Inzwischen rechnet die Leitung des Bamf laut "Zeit" allerdings mit mindestens 105.000 Anträgen, die bis dahin nicht erledigt sein dürften.

Darüber hinaus habe der Qualitätsstandard der Entscheidungen "im letzten Jahr deutlich gelitten", zitierte das Blatt Klagen aus der Arbeitsgemeinschaft der Asylanwälte beim Deutschen Anwaltsverein. Verwiesen wird auf "oberflächliche Anhörungen" und "erschütternd schlechte Übersetzungen". Dabei habe das Bundesamt einerseits Asylbewerber anerkannt, die laut Gesetz niemals in Deutschland hätten bleiben dürfen, und andererseits Flüchtlinge abgelehnt, die eigentlich Schutz hätten bekommen müssen.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, sagte der "Zeit": "Wir werden überschüttet mit Klagen gegen das Bundesamt." Dies liege nicht nur an der hohen Zahl der Entscheidungen, sondern "mitunter auch an der Qualität der Bescheide".

Mitarbeiter der Behörde führen die Mängel dem Bericht zufolge auf Zeitdruck und eine schlechte Ausbildung neu eingestellter Mitarbeiter zurück. Schnelligkeit gehe inzwischen vor Genauigkeit.

Bereits im Februar hatten Bamf-Mitarbeiter die Behördenleitung in einem anonymen Brief scharf kritisiert: "Der Mitarbeiter als Mensch, der Asylbewerber sowieso (...) spielt keine Rolle mehr", beklagten sie damals.

Kritik gibt es auch an dem neu eingeführten Verfahren, die Anhörung eines Flüchtlings und die Entscheidung über seinen Asylantrag häufig von zwei verschiedenen Mitarbeitern erledigen zu lassen. Dies führe zu einer höheren Fehlerquote, hieß es.

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