Justizminister Bozdağ: Verfassungsgericht hat keine Zuständigkeit über Wahlen

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Die „Oberste Wahlkommission" der Türkei (YSK) ist die einzige Institution, die Zuständigkeit über Beschwerden oder Anklagen in Bezug auf Wahlvorgängen besitzt, sagte der türkische Justizminister Bekir Bozdağ am Samstag als Reaktion auf die Versuche der „Republikanischen Volkspartei" (CHP), die Referendum-Ergebnisse beim Staatsrat und dem Verfassungsgericht anzufechten.

Bozdağ erklärte, die Präzedenzfälle würden zeigen, dass jene Behörden gesetzlich nicht das Vorrecht hätten, sich um solche Angelegenheiten zu kümmern.

„Die YSK hat die Vollmacht über alle Betrugsvorwürfe und Beschwerden zu entscheiden und ein endgültiges Urteil zu fällen", twitterte Bozdağ auf seinem offiziellen Account.

Er erklärte, dass weder der Staatsrat noch das Verfassungsgericht die Zuständigkeit über diese Angelegenheit hätten und es deshalb eine sinnlose Aktion der CHP sei, Beschwerden bei diesen Institutionen einzulegen.

„Im Falle einer Beschwerde, unter Missachtung der zuvor genannten Tatsachen, haben beide Institutionen keine andere Wahl, als diese zurückzuweisen", sagte Bozdağ und fügte hinzu, die Präzedenzfälle würden zeigen, dass das Verfassungsgericht solche Beschwerden auf der Grundlage der fehlenden Zuständigkeit zurückgewiesen hätte. Auch der Staatsrat hätte Dutzende solcher Aufrufe abgelehnt.

Bozdağ wies darauf hin, dass die Entscheidungen des Volkes in den Demokratien nicht übergangen werden können und die Justiz den Willen des Volkes beachten müsse.

„Wahlergebnisse und der Wille des Volkes können nicht missachtet oder verändert werden. Die Entscheidung der Bürger ist für alle verbindlich", sagte der Justizminister. Diejenigen, die die Demokratie verteidigen, sollten die Entschädigungen der Menschen respektieren und akzeptieren, auch wenn sie diese Entscheidungen nicht mögen, so Bozdağ.

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