Bundestagsdelegation unter Leitung von Roth besucht diese Woche Türkei

DPA

Eine Delegation des Bundestages will sich in der Türkei über die Situation nach dem Verfassungsreferendum informieren. Die Reise unter Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) beginnt am Donnerstag, wie es in einer Mitteilung des Parlaments vom Dienstag hieß. Bei der bis Sonntag dauernden Reise soll es um das Verfassungsreferendum und dessen Folgen, die innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei und deren Beziehungen zur EU gehen.

An der Reise nach Ankara, Diyarbakır und Istanbul nehmen neben Roth, die Grünen-Flüchtlingsexpertin Luise Amtsberg, der CDU-Abgeordnete Matthias Zimmer und der SPD-Außenexperte Niels Annen (SPD) teil. Vorgesehen sind in Ankara Gespräche mit dem Parlamentspräsidium, im Außenministerium, im EU-Ministerium, mit den Vorständen der jeweiligen Parlamentsfraktionen, Abgeordneten, EU-Vertretern sowie Menschenrechtsanwälten und -aktivisten.

In Diyarbakır stehen Gespräche mit dem Gouverneur, Mitgliedern des Stadtrates, lokalen Abgeordneten und Vertretern der Zivilgesellschaft an, in Istanbul auch mit Künstlern und Akademikern.
Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU sind besonders nach dem Verfassungsreferendum in der Türkei angespannt. Vor dem Referendum wurden private Aufritte von türkischen Amtsträgern in Deutschland, den Niederlanden und Österreich verhindert, wobei es sogar zu diplomatischen Eklats kam.

Bemerkenswert war auch die vehemente Einmischung der deutschen Politiker in dieser wichtigen Phase der Türkei. Doch dank dieser, besonders medialen Aufmerksamkeit der Deutschen in dieser internen Angelegenheit der Türken, stimmte die Mehrheit der Türken für die bahnbrechende Verfassungsänderung der Türkei.

Im Gegensatz zur der Auffassung der deutschen Medien wurde dem Präsidenten keine „Vollmächte" verliehen. Das 18-pünktige Reformpaket der Verfassung umfing unter anderem die Reduzierung des Mindestalters für Abgeordneten auf 18 Jahre sowie die Erhöhung der Anzahl der parlamentarischen Abgeordneten auf 600. Dem Präsidenten ist nun auch erlaubt, seine Bindung an eine politische Partei aufrecht zu erhalten, während der Posten des Ministerpräsidenten mit den kommenden Wahlen abgeschafft wird.

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