Seehofer kündigt weitere Regelungen zu sicheren Herkunftsstaaten an

AFP

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat nach dem Kabinettsbeschluss zur Einstufung von Algerien, Tunesien, Marokko und Georgien als sichere Herkunftsstaaten weitere Schritte angekündigt. Seehofer sagte am Mittwoch, er werde im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen, nach dem solche Länder auf die Liste sicherer Staaten gesetzt werden sollen, die eine Asylanerkennungsquote von unter fünf Prozent aufweisen.

Dies brauche im Sinne der Rechtssicherheit eine sorgfältige Vorbereitung, sagte Seehofer. Nötig sei etwa eine enge Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt, da eine Bewertung der politischen Situation in den entsprechenden Ländern erforderlich sei. Welche Länder von der geplanten Regelung betroffen sein könnte, wollte der Innenminister nicht sagen.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, die nordafrikanischen Länder Algerien, Tunesien, Marokko sowie die frühere Sowjetrepublik Georgien als sichere Herkunftsstaaten für Flüchtlinge einzustufen. Dadurch könnten sich Flüchtlinge aus diesen Ländern "prinzipiell nicht" mehr auf das Asylrecht berufen, erläuterte Seehofer. Es werde aber weiterhin individuelle Verfahren geben, wenn ein Antragsteller die Annahme widerlegen könne, dass es in seinem Heimatland keiner Verfolgung ausgesetzt sei.

Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat der Erweiterung der Liste zustimmen. Ein früherer Anlauf zur entsprechenden Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko scheiterte in der Länderkammer an dem Widerstand der Bundesländer, an denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind.

Seehofer wollte am Mittwoch noch keine Prognose abgeben, ob der Vorstoß abermals im Bundesrat scheitern könnte. "Niemand hat die Mehrheit dort", sagte der Innenminister. Für das Gesetz sei die Zustimmung von zwei Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung erforderlich. Ohne die Haltung der einzelnen Länder zu kennen, mache es aber keinen Sinn, über den Ausgang zu spekulieren, fügte er hinzu.

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