Betreute Menschen bekommen Wahlrecht zur Europawahl

DPA

Sechs Wochen vor der Europawahl hat das Bundesverfassungsgericht behinderten Menschen in Vollbetreuung die Möglichkeit eröffnet, an der Wahl teilzunehmen.

Das höchste deutsche Gericht entschied am Montag in einem Eilverfahren, dass bislang im Gesetz bestehende Wahlausschlüsse auf Antrag nicht anzuwenden sind. Die Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP waren damit mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe erfolgreich. (Az. 2 BVQ 22/19)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte zuvor dreieinhalb Stunden über den Antrag der Oppositionsparteien beraten, mit dem diese Behinderten in Vollbetreuung eine Teilnahme an der Europawahl am 26. Mai noch im letzten Moment ermöglichen wollten. Die Verfassungsrichter entschieden nach einer rund eineinhalbstündigen Beratung schließlich, dass die maßgeblichen Regelungen im Europawahlgesetz auf Antrag oder bei Einsprüchen nicht anzuwenden sind. Das Gericht begründete seine Entscheidung aber zunächst nicht, sondern verkündete nur dessen Tenor.

Hintergrund für das Eilverfahren war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Ende Januar, mit dem ein wortgleicher Wahlrechtsausschluss im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt worden war. Das höchste deutsche Gericht kippte damit den Ausschluss von Behinderten mit einem bestellten Betreuer sowie von Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Der Bundestag beschloss daraufhin im März zwar die Einführung eines inklusiven Wahlrechts, das aber nach dem Willen der großen Koalition noch nicht für die Europawahl am 26. Mai gelten sollte. Deswegen zogen die Abgeordneten von Grünen, Linken und FDP vor das Bundesverfassungsgericht.

Umstritten war vor allem, ob eine Änderung sechs Wochen vor der Europawahl praktisch noch möglich ist. Es war unter anderem eingewandt worden, dass die Parteien ihre Kandidatenlisten bereits aufgestellt hätten.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), warf den Oppositionsparteien in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe vor, sie machten es sich mit ihren Eilanträgen zu einfach. Es sei zwar "unstrittig", dass ein inklusives Wahlrecht eingeführt werden solle. Es gehe allein um den Zeitpunkt der Umsetzung. Es fehle aber beispielsweise "schlicht die Zeit", Wählerverzeichnisse zu korrigieren. Nach der Entscheidung des Gerichts bezeichnete Mayer die Umsetzung als "anspruchsvoll".

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hatte sich bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überzeugt gezeigt, dass der Wahlrechtsausschluss "diskriminierend und nicht verfassungsgemäß" sei. Die Teilnahme der betreuten Menschen an der Europawahl dürfe nicht daran scheitern, dass die Betroffenen so kurzfristig nicht mehr in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden könnten. "Bürokratische Hürden darf es nicht geben, wenn es um die Wahrung von Grundrechten geht", erklärte Bentele.

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