Neue Autos müssen ab April von allein 112 wählen

BMW

Ab April müssen alle neuzugelassenen Autos über das automatische Notrufsystem eCall verfügen. Dann übermitteln die Autos im Fall eines Unfalls selbständig Daten an die Rettungsdienste. Fahrer können den Notruf aber auch selbst betätigen.

Wie funktioniert der eCall?

In neuen Autos sind serienmäßig Crash-Sensoren sowie GPS- und Mobilfunkanlage eingebaut. Wenn es kracht und etwa der Airbag ausgelöst wird, wird automatisch die europäische Notrufnummer 112 gewählt und die Position des Fahrzeugs an die Rettungsdienste übertragen. Fahrer können den Notruf auch selbst über einen Knopf wählen, wenn sie etwa Zeugen eines Unfalls werden oder eine Herzattacke erleiden. Der Notruf ist kostenlos. Abgesichert ist das System durch einen Notakku, falls die Autobatterie beim Unfall ausfällt.

Was soll der eCall bringen?

Manchmal sind Unfallbeteiligte nicht in der Lage, per Handy oder Notfallsäule Hilfe zu holen. Möglich ist auch, dass sie die jeweilige Landessprache nicht können oder ihre genaue Position nicht wissen - hier kann eCall Leben retten. Die Reaktionszeit der Rettungsdienste soll dadurch verringert werden. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass die Zahl der Verkehrstoten EU-weit durch den eCall gesenkt werden kann.

Welche Daten werden genau übertragen?

Wird das eCall-System aktiviert, übermittelt es Zeit, Fahrzeugidentifikationsnummer, Antriebsart, die letzten drei Fahrzeugpositionen, Fahrtrichtung und die Anzahl der Insassen - Letzteres auf der Basis der angelegten Sicherheitsgurte.

Wie werden die Daten der Fahrer geschützt?

Das reine eCall-System soll möglichst die Daten der Autofahrer schützen. So bucht sich die Sim-Karte des Systems erst bei einem Unfall ins Mobilfunknetz ein. Außerdem sind die Daten nur für die Notrufzentrale und Rettungsdienste bestimmt und müssen laufend aus dem Fahrzeugspeicher gelöscht werden.

Allerdings können die Hersteller parallel eigene Systeme anbieten, die beispielsweise dauerhaft im Mobilnetz eingewählt sind und laufend Daten übertragen. Dem muss der Fahrzeugnutzer vorher zustimmen. Zwischen dem herstellereigenen System und dem eCall-System dürfen keine Daten ausgetauscht werden.

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