EuGh: Steuern für türkische Lkw in EU-Ländern rechtswidrig

DAILY SABAH MIT ANADOLU AGENTUR
ISTANBUL
Veröffentlicht 20.10.2017 00:00
Aktualisiert 20.10.2017 12:06
EuGh: Steuern für türkische Lkw in EU-Ländern rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof stellte am Donnerstag klar, dass türkische Lastwagen mit Waren für die EU, keine Transitsteuer mehr zahlen müssen.

Der Beschluss kam nachdem ungarische Behörden von dem türkischen Unternehmen „Istanbul Lojistik Ltd." im März 2015 die Zahlung der Steuer verlangt hatten. Diese wollten insgesamt 60.000 HUF (ca. 200 Euro) und verhängten zudem ein Bußgeld in Höhe von 600.000 HUF (ca. 2000 Euro) gegen das Unternehmen.

Das Unternehmen hatte die Zahlung abgelehnt, da die ungarische Kraftfahrzeugsteuer mit der EU-Zollunion der Türkei nicht konform gehe.

Nachdem der Fall an das ungarische Gericht weitergegeben worden war, forderten die Richter eine juristische Auswertung auf Ebene der EU.

Der Europäische Gerichtshof erklärte, dass die auf türkische Kraftfahrzeuge verhängte Steuer „mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei nicht vereinbar" sei.

Laut dem Gericht seien mit dem Beschluss des Assoziationsrats Zölle und ähnliche Steuern zwischen der EU und der Türkei aufgehoben worden.

Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei, das 1963 unterzeichnet wurde, ermöglicht es türkischen Unternehmen, ohne Gebühren in EU-Mitgliedsstaaten tätig zu sein.

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