Ausländer, die mindestens 1,5 Millionen US-Dollar in Immobilien Investmentfonds oder in Aktien-Fonds in der Türkei investieren, werden bald berechtigt sein, die türkische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Die jüngsten Änderungen der „Verordnung über die Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes" traten nach der Veröffentlichung des Amtsblattes am 12. Januar in Kraft.
Dementsprechend haben Ausländer, die mindestens 1,5 Millionen US-Dollar in Immobilien- oder Aktienform über drei Jahre lang besitzen, das Recht auf eine Einbürgerung. Die Regelung wurde vom Ministerrat abgesegnet.
Die Regelung beinhaltet jedoch auch einige Zusatzklauseln, denn die potentiellen Interessenten müssen mindestens zwei Millionen US-Dollar Eigenkapital mitbringen oder ein Kapital von mindestens drei Millionen US-Dollar auf den türkischen Bankkonten lagern und zwar für mindestens drei Jahre.