Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen

AFP
KASSEL
Veröffentlicht 24.05.2017 00:00
Aktualisiert 24.05.2017 13:34
DPA

Länder dürfen Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch von bestimmten Tätigkeiten ausschließen. Dies ist zulässig, um die staatliche Neutralität zu wahren, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss entschied. Die obersten Verwaltungsrichter des Landes bestätigten damit entsprechende Regelungen in Hessen. (Az: 1 B 1056/17)

Das Rechtsreferendariat ist zwingender Bestandteil der Ausbildung zum sogenannten Volljuristen. Es ermöglicht erst die Tätigkeit in zahlreichen juristischen Berufen, etwa als Richter oder Rechtsanwalt.

Während dieses Ausbildungsabschnitts dürfen Rechtsreferendarinnen in Hessen mit Kopftuch keine Tätigkeiten ausüben, "bei denen sie von Bürgerinnen und Bürgern als Repräsentantin der Justiz oder des Staats wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden können". So dürfen sie nicht auf der Richterbank sitzen und keine Vertretungen für die Staatsanwaltschaft übernehmen. Verhandlungen dürfen sie nur im Zuschauerraum folgen. Der Abschluss der Ausbildung - und damit etwa eine spätere Tätigkeit etwa als Rechtsanwältin - ist aber auch mit diesen Einschränkungen möglich.

Eine Muslimin, die das Tragen ihres Kopftuchs als religiöses Gebot betrachtet, fühlte sich dadurch diskriminiert. Ihren Eilantrag auf ein "gleichberechtigtes" Referendariat wies der VGH nun jedoch ab.

Zur Begründung betonten die Kasseler Richter, es gebe kaum einen Ort, an dem die staatliche Neutralität so wichtig sei wie vor Gericht. Dort werde "eine in jeder Hinsicht unabhängige Entscheidung" erwartet. Schon die Möglichkeit, dass insbesondere die Verfahrensbeteiligten das Vertrauen in die Neutralität des Gerichts verlieren könnten, rechtfertige daher das Verbot mit religiösen Überzeugungen verbundener Kleidungsstücke.

Demgegenüber müssten die Grundrechte der Rechtsreferendarinnen zurücktreten. Voraussetzung sei eine ausreichende gesetzliche Grundlage für eine solche Verordnung, die in Hessen gegeben sei.

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