Hessen will Diesel-Fahrverbot in Frankfurt stoppen

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FRANKFURT
Veröffentlicht 19.09.2018 00:00
Aktualisiert 19.09.2018 16:13
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Die hessische Landesregierung will das drohende Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in Frankfurt mit juristischen Mitteln stoppen. Um Fahrverbote ab Februar 2019 zu verhindern, werde die Landesregierung gegen das Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts Berufung einlegen, teilten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am Mittwoch mit.

Ein mögliches Fahrverbot würde etwa ein Viertel der in Frankfurt registrierten Autos und zahllose Pendler treffen. Dies sei unverhältnismäßig, da es Alternativen zu Fahrverboten gebe. Allerdings müsse der Bund unverzüglich handeln und eine Grundlage für die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen schaffen, hieß es erneut. Die Kosten dafür müssten die Autokonzerne tragen.

Unter diesen Voraussetzungen könnte mit umgerüsteten Diesel-Fahrzeugen sowie dem geplanten Einsatz von Elektro-Bussen, dem Ausbau besserer Radverkehrsnetze sowie Park-und-Ride-Angeboten praktisch der gleiche Effekt erzielt werden wie mit generellen Fahrverboten, betonten Bouffier und Umweltministerin Hinz.

Anfang September war nach Stuttgart und Aachen auch Frankfurt per Gerichtsurteil zum Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge gezwungen worden. Dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zufolge sollen ab kommendem Februar Dieselautos der Norm Euro 4 und älter aus dem Stadtgebiet ausgesperrt werden, um die seit 2010 überschrittenen Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) bald halten zu können. Ab September müsse auch ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 5 folgen.

Damit hatte sich die Umweltlobby "Deutsche Umwelthilfe" erneut durchgesetzt. Die DUH klagt in insgesamt 28 Städten in Deutschland auf die Einhaltung des seit 2010 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Hamburg hatte im Frühjahr als erste Großstadt freiwillig Fahrverbote auf einzelnen Strecken eingeführt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Weg dafür freigemacht hatte.

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