Bundestagsgutachten: Panzer-Exporte an Türkei waren legitim

DAILY SABAH MIT REUTERS
ISTANBUL
Veröffentlicht 13.02.2018 00:00
Aktualisiert 14.02.2018 16:27
DPA

Die deutschen Panzer-Lieferungen an die Türkei sind nach zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages derzeit nicht als völkerrechtswidrig zu beanstanden. In einer am Dienstag bekanntgewordenen Prüfung zum türkischen Militäreinsatz gegen den syrischen PKK-Ableger in Nordsyrien hieß es, die Diskussion dazu sei "bis dato ungeklärt". Letztlich sei in Zusammenhang mit der Armeeoffensive "eine Vielzahl von tatsächlichen und juristischen Zweifelsfragen offen", was eine verlässliche Bewertung der Vorfälle ausschließe. In einem zweiten Gutachten zur Bewertung von Rüstungslieferungen an die Türkei gemessen am EU-Recht wird angeführt, dass zum Zeitpunkt der Genehmigungen dieser Geschäfte im Jahr 2005 noch gar keine gemeinsamen Standpunkte der Europäischen Union zu Rüstungsexporten bestanden habe. Das EU-Recht könne daher kein Prüfungsmaßstab sein.

In Auftrag gegeben wurden die beiden Gutachten von der entwicklungspolitischen Sprecherin der Linkspartei, Evrim Sommer. Sie forderte: "Die Nato-Mitgliedschaft der Türkei muss suspendiert werden". Zwar gebe es unterschiedliche Rechtsauffassungen, doch gebe es schwerwiegende Gründe, dass der türkische Einsatz gegen den Nato-Vertrag verstoße. Auch zur Frage, ob die Türkei ein Selbstverteidigungsrecht für sich geltend machen könne, gebe es unterschiedliche Positionen. Daher kam sie zu dem Schluss, dass die Bundesregierung zumindest wohl bei künftigen Waffen- und Rüstungsexporten an die Türkei in so einem Fall belangt werden könne.

Hintergrund der Debatte ist, dass Deutschland insbesondere zwischen 2006 und 2011 an den Nato-Partner Türkei eine dreistellige Zahl von Leopard-Panzern geliefert hatte. Diese Panzer sollen nun in Nordsyrien gegen die YPG-Terroristen eingesetzt worden sein. Sie nimmt für ihr eigenes Vorgehen das Recht der Selbstverteidigung in Anspruch, das von der UN-Charta gedeckt sei.

Die türkischen Streitkräfte (TSK) haben am 20. Januar die „Operation Olivenzweig" gestartet, die sich gegen den syrischen PKK-Ableger, die „Volksschutzeinheiten" (YPG) richtet. Ziel der Operation ist die Schaffung von Sicherheit und Stabilität entlang der türkischen Grenzen und der Region sowie die Beseitigung von Terroristen zum Schutz der syrischen Bevölkerung.

Die heute von der YPG in Nordsyrien kontrollierten Gebiete waren 2013 von den Truppen des Assad-Regimes aus taktischen Gründen kampflos zurückgelassen worden. Das sogenannte Autonomiegebiet „Rojava" entstand nicht zuletzt durch die Vertreibung beachtlicher Teile der arabischen und turkmenischen Bevölkerung. Die Türkei möchte durch die Sicherung Afrins eine Rückkehr der vertriebenen Bevölkerungsteile ermöglichen. Dies sieht die Türkei als Grundbedingung für die Einheit Syriens.

Die PYD/YPG stellt nicht nur eine Bedrohung gegen andere Volksgruppen dar, sondern auch für kurdische Bevölkerungsteile, die sich dem Machtanspruch der PKK-Ableger nicht unterordnen wollen. Zwangsrekrutierungen, Verhaftungen oder Enteignung stehen in den PYD/YPG-Gebieten auf der Tagesordnung. Nach außen hin versucht die Propagandamaschine in der selbsternannten „Autonomen Region Rojava" ein rein positives Bild zu vermitteln. Es soll den Anschein einer demokratischen Ordnung inmitten einer krisengeschüttelten Region erweckt werden. Die westlichen Medien spielen bei der Verbreitung dieses verzerrten Bildes eine maßgebliche Rolle. Ferner entsteht so ein falscher Eindruck von den syrischen PKK-Ablegern.

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