YSK veröffentlicht Begründung für Wahlwiederholung in Istanbul

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 23.05.2019 12:48
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Die Hohe Wahlkommission der Türkei (YSK) hat am Mittwoch eine 250-seitige Begründung für die Annullierung der Istanbuler Bürgermeisterwahlen vom 31. März veröffentlicht.

Die Entscheidung die Wahl des Bürgermeisters in der Millionenmetropole neu anzusetzen, war am 6. Mai gefallen – sieben Mitglieder der YSK stimmten dafür, vier dagegen.

Unrechtmäßige Besetzungen der Wahlräte

In ihrer Begründung für die Entscheidung erklärte die Kommission, dass 754 Vorsitzende der Wahlräte nicht wie vorgeschrieben Staatsbedienstete gewesen seien. Einige seien arbeitslos gemeldet gewesen oder hätten ihre Berufe nicht spezifiziert. Angesicht eines knappen Unterschieds von 13.729 Stimmen zwischen dem CHP-Kandidaten Ekrem Imamoğlu und AK-Partei-Politiker Binalı Yıldırım könne dieser Umstand nicht toleriert werden.

In Istanbul habe es siebenmal mehr Staatsbedienstete gegeben, als nötig, um die Posten regelkonform zu besetzen, so dass die Fehlbesetzung auch nicht mit einem Mangel an Personal begründet werden könne. Dies habe „die Glaubwürdigkeit der Wahl zunichte gemacht".

Ungültige Wahlzettel

Die Zahl der Wahlzettel, die aufgrund angefochtener Ungereimtheiten als ungültig eingestuft werden, liegt laut dem Bericht bei über 300.000. Diese Zahl sei somit rund 20 Mal größer als die knappe Differenz zwischen den Kandidaten der CHP und AK-Partei bei den endgültigen Ergebnissen.

Die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Listen mit den gezählten Stimmen in zahlreichen Bezirken nicht ausgefüllt worden seien. Genannt wurden hierbei unter anderem die Bezirke Beylikdüzü, Kadıköy, Kartal und Gaziosmanpaşa.

Zudem sei festgestellt worden, dass 30.281 Stimmen in 108 Wahlurnen registriert wurden, die aufgrund fehlender Unterlagen oder Unterschriften unrechtmäßig seien. „Die Tatsache, dass bei 108 Wahlurnen keine Zählungslisten erstellt wurden, beeinträchtigt die Wahlsicherheit dieser Wahlurnen erheblich", heißt es in der YSK-Begründung.

Unter den als ungültig bestimmten Stimmen stammen 377 von Personen mit Beschränkungen und 224 von Menschen mit geistiger Behinderung ohne Wahlberechtigung. Zudem wurden in sechs Wahlurnen Stimmen von Verstorbenen festgestellt und in 58 Wahlurnen wurde stellvertretend für Gefangene votiert, die sich in Haft befinden. Weitere 706 Personen waren nicht berechtigt, zu wählen.

Offizielle Wahlergebnisse

Neben der Begründung für die Neuansetzung der Bürgermeisterwahl in Istanbul, gab die Hohe Wahlkommission zugleich die offiziellen Wahlergebnisse für die Kommunalwahlen bekannt. Demnach erhielt die AK-Partei 45,55 Prozent der Gesamtstimmen, gefolgt von der CHP (29,81%), IP (7,76%), MHP (7,44%), HDP (4,53) und SP (2,91%). In den Großstädten erhielt die AK-Partei 44,06 Prozent der Stimmen, gefolgt von der CHP (29,14%), MHP (5,18%) und HDP (4,15%).

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