Verfassungsschutz erklärt AfD bundesweit zum Prüffall

DPA
BERLIN
Veröffentlicht 15.01.2019 00:00
Aktualisiert 15.01.2019 15:24
AFP

Der Verfassungsschutz nimmt die AfD stärker als bisher unter die Lupe. Er erklärte die Partei als Ganzes zum Prüffall, ihren rechtsnationalen «Flügel» und die Nachwuchsorganisation JA sogar zum Verdachtsfall, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag erfuhr.

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt.

Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt - wie jetzt der «Flügel» um den Thüringer Partei- und Fraktionschef Björn Höcke -, so ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich, wenngleich auch nur sehr eingeschränkt. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz. Das ist nur erlaubt, wenn eine Organisation als Beobachtungsobjekt eingestuft wird.

Über die Entscheidung hatte zuerst der «Tagesspiegel» berichtet. Der neue Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, wollte sie am Nachmittag vor Journalisten erläutern.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl sagte: «Das ist ein erster Schritt, um verfassungsfeindlichen Tendenzen in der AfD ein Stoppschild zu setzen.» Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser erklärte: «Die rechtsextreme Identitäre Bewegung ist mittlerweile an vielen Stellen stark mit der Partei verflochten. Bei Demonstrationen und Veranstaltungen wie auch als Mitarbeiter in den Fraktionen in Landtagen und Bundestag sind diese Kader eine willkommene Unterstützung für die AfD.»

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU) sagte, die Entscheidung über den Umgang mit der AfD sei keine politische Frage. Es sei «Ausdruck einer wehrhaften Demokratie und eines Rechtsstaats, von dem vorhandenen und durchaus differenzierten Instrumentarium Gebrauch zu machen und zwischen der Partei, ihren Teilorganisationen und einzelnen Mitgliedern zu unterscheiden». Außerdem gelte, «dass eine solche Entscheidung bei einer sich weiter radikalisierenden Partei auch geändert und erweitert werden kann».

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel stellte einen Zusammenhang mit dem Abgang des früheren BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen her. Sie sagte: «Es wird nun offensichtlich, warum Verfassungsschutz-Präsident Maaßen den Hut nehmen musste. Er musste aus dem Weg, um einen "Prüffall AfD" konstruieren zu können». Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte Maaßen im November in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Hintergrund waren mehrdeutige Äußerungen Maaßens zu Protesten in Chemnitz.

Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz hatte Höckes Landesverband 2018 zum Prüffall erklärt. Die Thüringer AfD hatte dagegen im Dezember Klage eingereicht.

Nachdem radikale Äußerungen einiger Mitglieder der Jungen Alternative (JA) an die Öffentlichkeit gekommen waren, hatte die AfD-Spitze Ende 2018 in Erwägung gezogen, der JA die Anerkennung als Nachwuchsorganisation der Partei zu entziehen. Eine Entscheidung darüber wurde bisher aber noch nicht getroffen.

«Wie hoch die Hürden für eine Beobachtung sind, sieht man in Thüringen, wo es einen linken Ministerpräsidenten und einen außerordentlich radikalen AfD-Landesverband gibt - selbst da ist die AfD noch kein Beobachtungsfall», sagte der Extremismusforscher Thomas Grumke der dpa. Für die Frage ob eine Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist entscheidend, ob extremistische Mitglieder oder Strömungen prägend sind für das Gesamtbild der Partei.

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen