Türkische Justiz spricht prominenten „Cumhuriyet"-Mitarbeiter frei

DAILY SABAH MIT AFP
ISTANBUL
Veröffentlicht 16.07.2018 00:00
Aktualisiert 16.07.2018 16:44
Reuters

Ein türkisches Gericht hat einen prominenten Journalisten vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen. Das Urteil des Strafgerichts in Istanbul vom Montag ist ein weiterer juristischer Erfolge für den Bürochef der Zeitung "Cumhuriyet" in Ankara, Erdem Gül. Er war 2016 zunächst zu fünf Jahren Haft verurteilt wurden. Im März hob ein Berufungsgericht dieses Urteil auf. Die Justiz rollte den Fall dann neu auf, was zu dem Freispruch am Montag führte.

Gül war zusammen mit Ex-"Cumhuriyet"-Chefredakteur Can Dündar 2015 wegen Veröffentlichung vertrauter Informationen über verdeckte Lieferungen des türkischen Geheimdienstes an Oppositionelle in Syrien angeklagt worden. Die Anklage wertete den Bericht als Geheimnisverrat. Im Mai 2016 folgten die Urteile, das Urteil gegen Dündar lautete auf fünf Jahre und zehn Monate Haft.

Die beiden Journalisten gingen gegen das Urteil in Berufung und blieben während des Revisionsverfahrens auf freiem Fuß. Gül arbeitete weiter als Büroleiter in Ankara, Dündar ging im Juli 2016 ins Exil nach Deutschland. Er werde seinen Kopf nicht "unter die Guillotine" legen, sagte er.

Im März dieses Jahres wurden die ursprünglichen Urteile aufgehoben. Gül solle freigesprochen werden, Dündar hingegen wegen "Spionage" eine längere Haftstrafe von bis zu 20 Jahren erhalten, forderte das höchste türkische Berufungsgericht. Die Prozesse wurden daraufhin getrennt von einander neu aufgerollt. Das Verfahren gegen Dündar läuft noch.

Der Prozess gegen Dündar und Gül war der erste in einer langen Reihe von Verfahren dieser Art in der Türkei. Besonders im Nachgang des Putsch-Versuchs gegen die Regierung Erdoğans im Juli 2016 häuften sich die Anklagen gegen prominente Akteure.

Ende April wurden 13 "Cumhuryiet"-Mitarbeiter in einem anderen Fall wegen Terror-Vorwürfen zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Berufungsverfahren laufen noch. Auch Gül steht weiterhin in einer anderen Angelegenheit vor Gericht.

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